Wohneigentumsgesetz (WEG)

WEG-Verwaltung

Wofür benötige ich einen Immobilienverwalter?

Der Gesetzgeber schreibt im Wohneigentumsgesetz (WEG) vor, dass für die Verwaltung von Immobilien-Gemeinschaft Eigentum ein professioneller qualifizierter Verwalter zu bestellen ist. Und hier machen wir den Unterschied zum Wettbewerb!

Durch eine hohe Organisation und ein hohes Maß an empathischer Fähigkeit können wir in Eigentümer Versammlungen oftmals „WinWin“ Lösungen für alle Seiten finden!

Denn mal Hand aufs Herz, ein gutes Ergebnis ist es für uns, wenn alle erhobenen Hauptes aus einer Eigentümer- Versammlung kommen und dasselbe Ziel vor Augen haben.

“Ich bin qualifizierter Immobilienverwalter (IHK) und auf mich können Sie sich verlassen.” (Patrick Schulz)

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UNSERE WEG-DIENSTLEISTUNGEN

Cloudbasierte Verwaltung
Rechtliche Vertretung der Eigentümergemeinschaft
Erstellen und Kontrollen von Hausordnungen
Durchführung der Hausgeldabrechnung
Erstellung des jährlichen Wirtschaftsplans
Buchführung und Prüfung aller Geldein- und Ausgänge
Verwaltung von Konten
Erfassung und Abrechnung von Verbrauchswerten
Überwachung, Planung und Vergabe von Instandsetzungs- und Instandhaltungsaufgaben
Korrespondenz gegenüber Dritten

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